Allgemeine Geschäftsbedingungen von Barrera B.V., Zoetermeer, The Netherlands (nr. 63656817)

Artikel 1. Anwendbarkeit.

1. “Wir” und “uns” und ATLAS bedeutet die Verkäufer von Waren oder ein mit ihr verbuntenes Unternehmen.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge, insbesondere die Verträge über die Lieferung von Waren an unsere Kunden / Vertragspartner.
3. Sie, Käufer oder Auftragnehmer bedeutet jede Person, Firma, Gesellschaft, Körperschaft oder Behörde aufgrund derer ein Kaufvertrag oder anderen Vereinbarung ist angeordnet oder werd angeordnet. Vor allem die Person, in deren Namen und auf deren Rechnung Waren geliefert werden.
4. Von diese allgemeinen Bedingungen kann nur verzichtet werden, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Diese Bedingungen schließen andere Bedingungen des Käufers / Auftragnehmers aus. außer, sofern wir etwaiger Änderungen oder andere Bedingungen schriftlich vereinbart sind und diese Bedingungen nicht in Konflikt sind mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Wenn die Bedingungen des Käufers / Vertragspartners in Konflikt sind mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar. Spezielle Artikel in die Bedingungen des Käufers / Vertragspartners schließen dieses nicht aus.
7. Lieferung (von Waren) umfassen auch Dienstleistungen und Aktivitäten jeglicher Art.

Article 2. Angebote.

1. All unsere Angebote / Angebote sind ohne uns selbst zu verpflichten, nur für eine begrenzte Zeit und müssen als vollständig betrachtet werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Teil des Angebots / Angebot können Modelle, Zeichnungen, Muster, Beschreibungen usw. sein,Anhänge und Beilagen in Bezug auf dem Angebot. Diese Teile – darunter speziell hergestellte Werkzeuge – bleiben unser Eigentum und müssen am ersten Ankündigung zurückgegeben werden. Ohne unsere schriftliche Erlaubnis, dürfen diese Stücke nicht kopiert oder weitergegeben werden oder zur Verfügung von Dritten gestellt werden. Alle geistigen und gewerblichen Eigentum werden an ATLAS vorbehalten.

Artikel 3. Der Vertrag.

1. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich angenommen / bestätigt haben und die schriftliche Auftragsbestätigung vom Käufer / Vertragspartner unterzeichnet an uns zurückgeschickt ist geworden, oder wenn der Käufer / Vertragspartner uns seiner Annahme des Angebots / Angebot mitteilt.
2. Die an der Käufer / Vertragspartner geschickte Auftragsbestätigung enthält den richtigen Inhalt des Vertrages.
3. Zusätzliche Vereinbarungen und / oder Versprechen gemacht oder versprocheneinem unserer Mitarbeiter oder von anderen Personen im Namen von uns gemacht, werden uns nur verpflichten, wenn diese Vereinbarungen und / oder Versprechen von einem unserer Direktoren schriftlich bestätigt werden.

Artikel 4. Der Preis.

1. Preise die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Preislisten und im Internet erwähnt werden, sind ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), Ab Lager ATLAS, ohne Transport-und Versicherungskosten und Zölle in das Land des Käufers / Auftragnehmers, ohne Montage und Kosten für Verpackung, und sonstige Kosten, außer wenn es schriftlich und vereinbart angegeben ist. Diese Kosten werden mit dem geltenden Preis hinzugefügt werden.
2. Die Preise erwähnt im Angebot, Vertrags-und Auftragsbestätigung sind basiert auf den geltenden Preisen von Herstellern, Rohstoffe, Materialien, Arbeit, Transport, Versicherung, Steuern, Einfuhrzölle für die Niederlande / EU oder anderen staatlichen Aufgaben zu dem Zeitpunkt der Vertrag.
3. Wir behalten uns das Recht vor, – als Folge erhöhten Einstandspreise erwähnt in Artikel 4.2 – nach dem Zustandekommen des Vertrages, jedoch vor Abgabe der Bestellung – den Käufer / Auftragnehmer zu berechnen für diesen Preisanstieg. In einem solchen Fall behalten wir darüber hinaus das Recht, den Vertrag aufzulösen oder teilweise ohne Justiz Intervention abzuschließen.
4. Wenn der Preisanstieg, erwähnt in Artikel 4.3, mehr ist als 5%, dann ist der Käufer / Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen ohne Justiz Intervention.

Artikel 5. Mehr- und/oder weniger Arbeit, extra Kosten.

1. Der Käufer / Vertragspartner hat das Recht den Vertrag anzupassen und / oder zu ändern vor oder während der Ausführung oder Auslegung des Vertrages. Diese Anpassungen und / oder Änderungen müssen schriftlich an ATLAS durch Käufer / Vertragspartner bestellt werden. Nur die Anpassungen und / oder Veränderungenschriftlich durch den Käufer / Auftragnehmer bestellt sind, wirden durch ATLAS ausgeführt und in Rechnung gestellt. Wenn eine solche schriftliche Bestätigung fehlt, wird der Käufer / Vertragspartner weiterhin verpflichtet, für die Anpassungen und / oder Veränderungen zu zahlen, wenn durch andere Mittel ATLAS nachweisen kann, dass die festgesetzte Aufgabe bestellt werden.
2. ATLAS hat das Recht, den Käufer / Vertragspartner für die Kosten, durch die folgenden Umstände verursacht, zu berechnen:
a. Wird der Vertrag nicht normal oder unverzüglich oder erfüllt werden, wenn der Vertrag von Umständen außerhalb der Kontrolle von ATLAS verschärft.
b. Wenn Staatliche Vorschriften auftreten, welche zu ATLAS im Moment des Zustandekommen des Vertrages nicht bekannt waren oder nicht bekannt sein könnten.

Artikel 6. Lieferzeit.

1. Lieferzeit beginnt in dem Moment dass der Vertrag zustande kommt, sofern alle notwendigen Informationen für die Bewerkstelligung der Auftrag in unserem Besitz ist. Alle angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und können nie als endgültig betrachtet werden, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart ist.
2. Transport und Lieferung von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers / Vertragspartner. Der Transport ist FOB Stolwijk, Niederlande, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart ist. Wir organisieren Zollabfertigung für Rechnung des Käufers / Vertragspartner.
3. Sofern der Käufer / Vertragspartner nicht für seine eigene Expedition sorgt, würden die Ware auf eine Weise und mit einer Speditionsfirme transportiert, die ATLAS als beste geeignet betrachtet.
4. Wenn die Lieferung von Waren in Teilen stattfindet, haben wir das Recht, jede Lieferung als einzelne Transaktion zu betrachten.
5. Der Käufer / Vertragspartner ist verpflichtet, das Gekaufte innerhalb eines vereinbarten Zeitraums zu beziehen. Wenn der Käufer / Vertragspartner in Verzug bleibt innerhalb der vereinbarten Frist und wir Zahlung des Kaufpreises verlangen, gelten die Waren als wäre geliefert, und werden wir die Waren für Kosten und Gefahr des Käufers / Vertragspartner speichern. Wenn keine First für Beziehung ist vereinbart, sind wir berechtigt zu der vorgenannten Maßnahmen, wenn die Waren nicht innerhalb eines Monats nach der ersten Ankündigung bezieht sind.

Artikel 7. Reklamationen.

1. Der Käufer / Vertragspartner garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, und ist verantwortlich für die Informationen die uns gegeben sind.

2. Der Käufer / Vertragspartner muss die üblichen Toleranzen und geringfügige Änderungen der gelieferten Ware berücksichtigen.
3. Reklamationen des Käufers / Vertragspartners, wegen Mängeln in Waren, die von außen sichtbar sind, müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung, oder innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn die Ware nicht an den Käufer/ Vertragspartner geleifert werden könnten, gemeldet werden. Dies muss durch eingeschriebenen Brief mit einer klaren und genauen Beschreibung der Beanstandung und unter Angabe der Rechnung mit dem die Ware in Rechnung gestellt werden. Käufer / Vertragspartner müssen eine sorgfältige und rechtzeitige Kontrolle der gelieferten Waren durchführen.
4. Mängel die äußerlich nicht erkennbar waren weder während die Lieferung noch durch rechtzeitige genaue Überprüfung, müssen uns innerhalb von 7 Tagen nach dem Auftreten von diese Mängel berichtet werden, wie in Artikel 7.3 genannt ist.
5. Jeder Anspruch des Käufers / Auftragnehmer uns in Bezug auf Mängel am gelieferten Ware verfällt, wenn:
a. die Mängel nicht innerhalb der Frist und Weise ist berichtet, wie in Artikel 7.3 und 7.4 erwähnt;
b. Käufer / Vertragspartner nicht in der Untersuchung auf die Gerechtigkeit der Beschwerden zusammenzuarbeiten;
c. die Waren durch den Käufer / Vertragspartner nicht in der richtigen Weise behandelt, verwendet oder gelagert sind oder, wenn die Ware behandelt oder verwendet sind unter Umständen nicht von uns vorhersehbar;
d. die Anwendung der Verwendung der Produkte in Bezug auf die sich die Beschwerden geäußert werden, durch den Käufer fortgesetzt werden;
e. die im Einzelvertrag genannten Gewährleistungsfrist abgelaufen ist oder im Falle kein Gewährleistungsfrist erwähnt ist, die Beschwerden nach einem Zeitraum von 12 Monaten nach dem Lieferdatum geäußert werd.
6. Bei Streitigkeiten über die Qualität der Produkte von unserem Unternehmen hergestellt, wird eine Analyse durch einen, von uns zu bestimmen, unparteiischen kenntnisreichen Institution durchgeführt werden. Das Ergebnis der Analysen werden für beide Parteien verbindlich.

Artikel 8. Haftung.

1. Nur wenn die Gewährleistungspflicht im Hinblick auf die von uns gelieferte Ware nicht durch Dritte (z. B. Hersteller) übernommen ist, kann die Käufer / Vertragspartner uns haftbar machen. Unsere Garantie ist beschränkt auf Mängel, die das Ergebnisvon Herstellung- und / oder Materialfehler.
2. Bei Beschwerden die die Qualität betreffen, und wenn die Begründetheit der Beschwerde durch uns wird anerkannt als Garantie im Sinne des Artikels 8.1, haben wir die folgenden Möglichkeiten – nach unserer Wahl – die Garantie zu erfüllen:
a. (Kostenlose) Reparatur der Mängel;
b. Lieferung von Ersatz-Produkte oder Teile, nach Erhalt der mangelhaften Waren oder Teile;
c. Erstattung des Kaufpreises / Gutschrift des an den Kunden geschickte Rechnungsbetrages und Auflösung des Vertrages ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention. Dies nur, wenn die Kaufpreisforderung, Rechnung und des Vertrags die gelieferten mangelhaften Ware betreffen.
3. Im Fall, dass Käufer / Vertragspartner Reparaturen, Modifikationen und / oder Änderungen an der gelieferten Ware hat durchgeführt, selbst oder durch Dritte, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ATLAS, erlischt die Gewährleistungspflicht unsererseits.
4. Vorbehaltlich unserer Verpflichtungen unter den oben genannten, werden wir niemals dazu verpflichtet, dem Käufer und andere eine Entschädigung zu zahlen soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt (von denen, die uns zur Rechenschaft zu ziehen in Gesetz, um die Ressourcen zu zeigen).Wir sind nicht haftbar für direkte oder indirekte Schäden gleich welcher Art, entgangenen Gewinn, Verlust von Geschäftsinformationen, Unterbrechung der Arbeit, Einsparungen die Sie erwarteten,Löhne, Gebühren oder Kosten des Käufers / Vertragspartner, seine Untergebenen oder Dritten in Gebühr des Käufers / Vertragspartner verursacht durch vollständige oder teilweise (neu-) Auslieferung von Gegenständen, verspätete oder unsolide Auslieferung von Waren oder die Waren selbst.
5. Der Käufer / Auftraggeber ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Durchführung des Vertrages zu sichern, sofern das Gesetz nicht verbietet, dass diese Ansprüche für Rechnung des Käufers / Auftragnehmer sind.

Artikel 9. Eigentumsübergang und Vorbehalt, Risiko, Sicherheit.

1. Das Risiko und die Haftung der Ware wird unverzüglich an den Käufer / Vertragspartner übertragen auf Lieferung der Ware, wo die Lieferung vom Käufer / Vertragspartner angewiesen ist. Käufer / Vertragspartner hat das Recht die Haftung bei Fahrlässigkeit von ATLAS zu beweisen.
2. Solange der Kunde nicht vollständig seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer erfüllt hat im Rahmen jede Vereinbarung, bleiben die von uns gelieferten Waren, die gelieferten Materialien, Gütern und Komponente Eigentum von Auftragnehmer. Käufer gewährt ATLAS Zugang zu jeder Ort um unsere Ware zurückzunehmen.
3. Wenn wir es für notwendig erachten, haben wir das Recht Sicherheit vom Käufer zu verlangen, in Bezug auf die Erfüllung seiner Verpflichtungen.
4. Käufer / Vertragspartner ist nicht berechtigt, nicht vollständig bezahlte Waren zu verpfänden, zu verkaufen oder auf andere Weise geschäftliche oder persönliche Rechte an Dritte zu geben.
5. Unbeschadet der vorstehenden Vorschriften dieses Artikels, ist es der Käufer berechtigt, die Ware an Dritte zu verkaufen, aber das ist nur im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. In einem solchen Fall ist der Käufer / Vertragspartner verpflichtet, das empfangene Geld ohne Verzögerung direkt zu übertragen an ATLAS, oder wenn nicht gegen Bargeld verkauft ist, der Anspruch sofort an uns zu überweisen.
6. ATLAS behält sich das Recht, die gelieferten Waren, die im Besitz des Käufers / Vertragspartner (oder Dritte) sind, die aber immer noch uns zugehören, zu erholen, wenn es einen begründeten Verdacht ist, dass der Vertrag nicht erfüllt werde. Die vorstehende verlässt die üblichen Rechte als in Gewohnheitsrecht ungehindert, insbesondere behalten wir uns das Recht vor, Käufer / Vertragspartner nach Rücknahme der Ware zu beanspruchen.
7. Käufer / Auftragnehmer ist verpflichtet, das Risiko von Feuer und Diebstahl in Bezug auf nicht (vollständig) bezahlte Waren zu versichern und eine solche Versicherung bei unserer ersten Ankündigung zu.

Artikel 10. Bezahlung.

1. Die Zahlung muss in Euro oder in der Währung in dem Vertrag erwähnt getan werden, ohne jeden Abzug, Bargeld in unserem Büro oder per Überweisung auf unser Konto-Nummer, in beiden Fällen sofort als die Ware zu dem Ort beauftragt durch Käufer / Vertragspartner ausgeliefert sind, außer wenn wir anderes schriftlich vereinbart sind. Wenn Zahlungsvereinbarungen sind vereinbart, muss Zahlung nach dieser Vereinbarung getroffen werden. Alle Überweisungskosten der Bank im Land des Käufers / Vertragspartner sind immer auf Kosten des Käufers / Vertragspartner. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert. Für Bestellungen / Rechnungen unter 250,00 EURO berechnen wir EURO 12,50 Behandlungskosten.
2. Wenn Zahlungen überfällig sind, ist der Käufer / Vertragspartner in Verzug, ohne das ATLAS Käufer / Vertragspartner darüber informieren muss. ATLAS behält sich das Recht vor Erfüllung unserer Verträge mit dem Käufer / Vertragspartner aus zu setzen und unsere Rechte nach Gewohnheitsrecht zu nutzen. ATLAS behält sich auch das Recht auf Barzahlung oder sonstige Zahlungsgarantie für zukünftige Lieferungen zu verlangen. In einem solchen Fall behalten wir darüber hinaus das Recht, den Vertrag, teilweise oder vollständig, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen. Wo dann die Verpflichtung zur Rücksendung der gelieferteoder anders die Verpflichtung hat die Leistungen von ATLAS rückgängig zu machen, unvermeidlich unser Recht auf Schadenersatz
3. Wenn der Käufer / Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, werden Zinsen von 7% über dem jeweiligen Leitzins über die überfällige Zahlung, ab dem Zeitpunkt dass der Zahlung überfällig ist, bis der Vertrag in vollem Umfang und inklusiv die Zinsen bezahlt wurde, und welcher Zinsen sofort ausweisbar sind, ohne dass wir Ihnen in Verzug setzen müssen. ATLAS ist verpflichtet, Käufer / Vertragspartner für alle außergerichtlichen Kosten, notwendig um unseren Anspruch zu kassieren; diese Kosten werden auf 15% des Kapitals (einschließlich Mehrwertsteuer) festgelegt, unbeschadet unseres Rechts, um höhere Kosten zu rechtfertigen. Zudem sind alle Nachteile der Verlust von Wechselkurse oder andere auftretende Verluste durch die verspätete Zahlung zu Lasten des Käufers / Vertragspartner. Selbst wenn der Käufer / Auftragnehmer in Bezug auf die Gesetze der Zeit in seinem Ursprungsland noch Umstände außerhalb Käufers / Vertragspartners Kontrolle die Zahlung haben beeinflusst.
4. Zahlungen werden zunächst der in Artikel 10.3 erwähnten Kosten abgezogen und dann von den fälligen Zinsen abgezogen und schließlich wegen der Nennbetrag abgezogen.
5. Wenn sich die finanzielle Lage des Käufers / Vertragspartner schwächt nach Zustandekommen des Vertrages, aber vor der Lieferung der Ware, istberechtigt, die Durchführung des Vertrages teilweise oder als Ganzes aufzugeben oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu verlangen.

Artikel 11. Umstände außerhalb der eigenen Kontrolle.

Umstände außerhalb der eigenen Kontrolle sind alle Umstände, die nicht steuerbar sind und die zu begründete Zweifel zur Ausführung des Vertrags führen können (nicht rechenschaftspflichtig Nichterfüllung). Umstände außerhalb der eigenen Kontrolle sind auch: Krieg, Unruhen und Feindseligkeiten jeglicher Art, Sperre, Boykott, Katastrophen, Epidemien, Mangel an Rohstoffen, Verhinderung oder Unterbrechung des Transportes, Störungen in unserer Gesellschaft, Export und / oder Import Einschränkungen oder Verbote, Hindernisse durch Maßnahmen, Gesetze oder Entscheidungen der internationalen, nationalen oder lokalen Regierungen verursacht. Wenn diese Umstände ATLAS dazu bringt, nicht zu liefern, überhaupt oder nicht richtig oder gar nicht, hat ATLAS das Recht der Vertrag als aufgelöst zu betrachten, für den noch nicht erfüllten Teils oder der Vertrag als Ganzes, oder den Vertrag für einen vereinbarten Zeitraum auszusetzen, wie nach unserer Wahl. Im Falle von Umständen außerhalb der eigenen Kontrolle kann ATLAS nicht haftbar gemacht werden zu einem Schadensersatzanspruch des Käufers / Vertragspartner.

Artikel 12. Recht.

Alle Angebote und Verträge unterliegen, und würden interpretiert in Übereinstimmung mit, dem niederländischen Recht

Artikel 13. Gerichtsstand.

Alle Streitigkeiten jeglicher Art, die in Bezug sind auf und / oder folgen aus einem Vertrag, Angebot, Lieferung und / oder Leistungen unterliegen der Gerichtsbarkeit der niederländischen Gerichte.

Artikel 14. Änderung dieser Bedingungen.

ATLAS ist berechtigt, diese Bedingungen zu ändern. Diese veränderten Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen ATLAS und Käufer / Vertragspartner, gemacht oder eingegangen nach dem Datum dass die geänderten Bedingungen mit der Handelskammer abgelegt werden.

Artikel 15. Übersetzung.

Diese Bedingungen sind mit der Handelskammer Rotterdam als niederländische Text hinterlegt. Dieser niederländische Text ist in andere Sprachen übersetzt. Wenn eine Übersetzung dieses niederländische Text in Konflikt ist mit dem niederländischen Text, ist die abgeschiedene niederländische Text verbindlich.